INTERNATIONALES RECHT

Zwei Prozesse überschneiden sich, deren Entwicklung die Zusammenarbeit insbesondere mit den MENA Staaten bestimmen: Die beschleunigte Internationalisierung der Wirtschaft, die sich weltweit als die treibende Kraft des Wachstums erweist und die gleichzeitige Transformierung der Strukturen in den MENA Staaten. Das verlangt von den Wirtschaftsteilnehmern eine doppelte Anpassungsleistung. Die MENA-Länder müssen ihre komplizierten Reformen und die Hinwendung zur Privatisierung und Marktwirtschaft unter dem zusätzlichen Druck sich rasch verschärfender weltwirtschaftlicher Konkurrenz durchführen. Und umgekehrt müssen grenzüberschreitende Investitionen westlicher Unternehmen in jedem einzelnen Land mit höchst unterschiedlichen Reformgeschwindigkeiten, sich wandelnden Infrastrukturen und nicht vertrauten kulturellen Faktoren rechnen. Entsprechend komplex ist die Standortwahl. Die juristische und strategische Beratung hat auf diesem Feld daher künftig mehr denn je eine wahrhaft multikulturelle Brückenfunktion zu erfüllen. Und sie muss – ganz anders als die übliche binnenwirtschaftliche Rechtsberatung im Westen – den Unternehmen und Institutionen helfen, strukturelle Unsicherheiten zu reduzieren und trotz der außerordentlich verschiedenen Entwicklungsstände gegenseitige Vertrauensbeziehungen aufbauen.

Unsere Schwerpunkte als Rechtsanwalt im Bereich Internationales Recht – speziell in den MENA Staaten und angrenzenden Ländern

Wir betreuen sowohl ausländische Mandanten aus aller Welt bei Gestaltungen, Transaktionen und Konflikten mit Bezug zum deutschen Recht als auch deutsche Mandanten, die eine Fragestellung mit Bezug zum ausländischen oder internationalen Recht haben.

Besondere Schwerpunkte unserer internationalen Beratung bilden die Länder Osteuropas, die MENA Region (Middle East, North Africa) und die Golfregion. Wir verfügen über mehrsprachige Rechtsanwälte mit fundierten Kenntnissen der ausländischen Rechtsordnung sowie über ausgezeichnete Kontakte zu Unternehmen, Behörden und Kanzleien. Ob Sie eine Niederlassung gründen wollen, sich von Ihrem aus dem Ausland stammenden Ehepartner scheiden lassen wollen, eine Immobilie in Spanien kaufen wollen oder eine solche irgendwo auf der Welt geerbt haben – in vielen Sachverhalten mit Auslandsbezug sind die Anwälte von LEGAL ALLIANCE die passenden Ansprechpartner.

Unsere Leistungen als Rechtsanwalt für & Erbrecht in München

Internationales Gesellschaftsrecht

Internationales Prozessrecht, (z.B. EUGVVO, EUMahnVO)

UN-Kaufrecht (CISG)

Internationales Völkervertragsrecht

Internationales Familienrecht, z.B. das Haager Unterhaltsübereinkommen

Internationales Erbrecht, wie die EU-Erbrechtsverordnung

Internationales Recht – Ihr Recht in guten Händen

Die Kooperation mit Kollegen in den Emiraten, MENA und GCC Staaten wurde ausgebaut. Weiterer Schwerpunkt der Beratung und Vertretung bleibt Osteuropa, wo wir vor allen Dingen für mittelständische Unternehmen seit 1991 erfolgreich sind. Legal Alliance wird künftig aber mehr leisten als „nur“ juristische Betreuung. Generell hat das Selbstverständnis in der Anwaltschaft in den letzten Jahren eine beachtliche Änderung erfahren. Wir sehen uns nicht mehr „nur“ als juristische Dienstleister. Der „Unternehmeranwalt“ (business lawyer) ist auch als Netzwerker gefragt, der behilflich ist, Geschäftskontakte zu vermitteln. Und genau dieses ist ein wichtiges Ziel unseres „of-counsel“ Netzwerkes. Über unsere „of-counsel“-Kollegen bringen wir – national und international – Unternehmen zusammen. Solche, die von den Vorteilen einer global agierenden Marktwirtschaft profitieren wollen (z. B. Vergabe Lizenz- oder Vertriebsrechten, Suche/Angebote in den Bereichen joint-venture, Immobilien, Firmenkäufe, venture capital). In den zurückliegenden Jahren waren die Anwälte von LEGAL ALLIANCE mit ihrem juristischen Dienstleitungsangebot an mehreren bedeutenden, auch internationalen Transaktionen beteiligt.

Unsere Erfolge im internationalen Recht, einige Beispiele:

Polen: Gründung einer Lebensversicherungsgesellschaft für eine führende europäische Versicherungsgesellschaft;

Ukraine: Gründung eines Joint Ventures im Bereich der Abfallentsorgung;

„Restjugoslawien“: Gründung eines Joint Ventures im Bereich der Wasserversorgung;

Russische Föderation: Gründung eines Joint Ventures zwischen einem russischen Automobilwerk (159.000 Arbeitnehmer) und einem international operierenden Konzern aus der Automobilbranche;

Tschechien: Gründung eines Joint Ventures zwischen einem tschechischen und einem deutschen Automobilhersteller;

Rumänien: Finanzierung des Kaufs einer Mehrheitsbeteiligung eines Betriebes im Bereich der Baustoffindustrie in Rumänien durch eine deutsche Bank;

Bulgarien: Erarbeitung einer juristischen Feldstudie über die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen einer Unternehmensbeteiligung;

Mazedonien: Prüfung der Voraussetzung des Erwerbs von Mehrheitsaktien an einem Unternehmen;

Albanien: Diverse Gesellschaftsgründungen für einen namhaften österreichischen Konzern im Bereich der Baustoffindustrie;

Kroatien: Gründung einer Firma aus dem Bereich Brautechnik;

Georgien: Im Rahmen der Privatisierung: legal due diligence und financial due diligence Studie anlässlich der Vereinbarung einer Option zum Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an einem Unternehmen aus der Baustoffindustrie.

Deutschland: Firmengründung für osteuropäische Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland usw.

MENA-Region: Betreuung von Firmen, insbesondere aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (z.B. Dubai)
Unser Team der of-counsel Rechtsanwälte in Deutschland und Weltweit:

Unser Team der of-counsel Rechtsanwälte in Deutschland und Weltweit:

TEAM OF-COUSEL DEUTSCHLAND

TEAM OF-COUSEL INTERNATIONAL