NEWS

Postmortale Vollmacht – „Erste Hilfe“ im Fall des Todes

Aktueller Rundbrief von
Dr. Michael Scheele

02.02.2024

Breaking good News:

neue Auszeichnung , neuer Partner

Die britische Institution ‚Global Law Experts‘ (GLE) hat uns soeben als

„Business Law Firm of the Year in Germany 2024“

ausgezeichnet.

Wir freuen uns außerdem über eine nachhaltige Verstärkung in unserem Münchener Büro. Rechtsanwalt Dr. Thomas Wächter, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Spezialist in Angelegenheiten des Erbrechts, ist ab sofort neuer Bürogemeinschaftspartner und ‚of-Counsel‘ von Legal Alliance.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Scheele
CEO & Founder
Legal Alliance

12.03.2024

Exklusivvertrag

Meine gegenwärtigen und künftigen Projekte als Schriftsteller werden ab sofort exklusiv von der renommierten Literaturagentin Lianne Kolf begleitet und unterstützt. Das gilt insbesondere für das aktuelle Buch „Jenseits des Gerichtssaals“.

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Behandelnder Arzt kann Erbe sein

Eine Frau wollte ihren Arzt als Erben einsetzen. Das ist möglich, entschied das OLG Frankfurt. Obwohl die Berufsordnung Ärzten verbietet, Vorteile oder Geschenke von Patienten anzunehmen.

Im konkreten Fall befand sich die später verstorbene Frau zunächst in ärztlicher Behandlung. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patientin war offenbar so eng, dass sie ihn in ihrem Testament neben Freunden und Verwandten zum Miterben einsetzte. Sie legte ihm das Testament vor und bat darum, dass er ihre Testierfähigkeit bestätigt. Gefragt, getan – damit war der Arzt als Erbe eingesetzt. Nach dem Tod der Frau stellte der Arzt bei Gericht einen Antrag auf Erteilung des Erbscheins (§ 2353 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Damit war er nicht allein: Zwei weitere Miterben forderten einen Erbschein an. Einer von ihnen hielt die Erbeinsetzung des Arztes und damit auch das Testament teilweise für unwirksam, beanspruchte also einen größeren Teil des Erbes für sich.

Das Amtsgericht (AG) Kassel gab dem Miterben im Kern Recht. Das Testament sei teilweise nichtig wegen Verstoßes gegen die Berufsordnung der hessischen Ärztekammer (BO-Ä). § 32 BO-Ä verbietet es Ärzten, von Patienten Geschenke oder andere Vorteile anzunehmen oder sich versprechen zu lassen, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird.

Wenn ein Arzt noch zu Lebzeiten davon erfährt, vom Patienten als Erbe eingesetzt zu werden, und sogar dessen Testierfähigkeit bescheinigen soll, liegt der Anschein eines solchen Interessenkonflikts durchaus nahe. Doch führt ein Verstoß auch zur Nichtigkeit des Testaments?

Das AG meinte schon, das OLG jedoch sah das anders und gab dem Arzt Recht.

Weil über diese Auslegung aber noch nicht rechtskräftig entschieden wurde, ließ das OLG die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu.

02.02.2024

Offener Brief von Dr. Michael Scheele

Ein offener Brief von
Dr. Michael Scheele über Antisemitismus.

Betrifft: Antisemitismus – „Protokolle der Weisen von Zion“

Liebe Zeitgenossen,

viel ist in dieser Zeit von Antisemitismus die Rede. Und wenigen sind die Ursachen für den verbreiteten Judenhass bekannt. In meinem Buch „Das jüngste Gerücht“ bin ich darauf eingegangen.

Dort habe ich insbesondere dargelegt, dass und warum die Geschichte über die „Protokolle der Weisen von Zion“ einen beklagenswerten Beitrag zum Antisemitismus geliefert hat. Es geht mir in dieser Mail nicht darum, den gegenwärtigen Konflikt zu bewerten, der nach dem mörderischen Überfall der Hamas mit jedem weiteren Tag zu eskalieren droht.

Es geht mir vielmehr darum, eine (von mehreren) Ursachen zu beleuchten, die zu blindwütigem Antisemitismus beitragen. Immer noch, und das trotz einer deutschen Vergangenheit, die düsterer nicht hätte sein können.

Ein Auszug aus meinem Buch:

„Die wohl bekannteste und in ihren Auswirkungen verheerendste Verschwörungstheorie betrifft die Juden. Die Geschichte der „Protokolle der Weisen von Zion“ dokumentiert wie keine andere, wie mit Hilfe der Verbreitung von Gerüchten Verschwörungstheorien Wirkung entfalten, Vorurteile schaffen oder verfestigen, schlimmer, ein Weltbild meißeln können, das in letzter Konsequenz Hass, Verfolgung und Mordlust evoziert.

Im Fall der Juden hat sich über Jahrzehnte die Verschwörungstheorie derart verdichtet und die (weltweite) Meinung über dieses Volk derart manifestiert, dass bereits von einem Verschwörungsmythos gesprochen werden kann…
Ausgerechnet die Juden, die im Gegensatz zu den anderen monotheistischen Religionen (Christen und Moslems) nie andere Völker missionieren wollten… Wer diese historische Tatsache akzeptiert, wird mit antisemitischen Gerüchten und Verschwörungstheorien, die jüdische Weltherrschaftsfanatasien beinhalten, vorsichtiger umgehen.“

Zugegeben, der Versuch, einer solchen Aufklärung gehört nicht zur „Kernkompetenz“ eines Anwalts. Aber wohl zu einem „Kernanliegen“ eines besorgten Bürgers, der den Antisemitismus auf den Straßen unserer Republik zum Kotzen findet.

Die Tragik: Die Politik von Netanyahu befeuert den stupiden Antisemitismus, weil zahlreiche Menschen nicht differenzieren können oder, schlimmer, nicht wollen.

Mit ziemlich verzweifelten Grüßen

Dr. Michael Scheele CEO & Founder Legal Alliance

04.11.2023

NEUER AWARD

Im September 2023 hat das englische Bewertungsportal
„The Lawyer Newtork“ die Kanzlei Legal Alliance in der Kategorie „Business Law Firm“ ausgezeichnet.

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