FAMILIENRECHT

Sie suchen einen Anwalt für Familienrecht in München? 

Rechtsanwalt Dr. Scheele hat sich in mehr als 40 Jahren Berufspraxis national und international in Scheidungsangelegenheiten einen Namen gemacht. Er hat sowohl Scheidungsseminare abgehalten (mit Richtern und Psychologen) als auch mehrere Bücher über verschiedene Themen zum Familienrecht verfasst.

Anwalt für Familienrecht – Was wird im Familienrecht geregelt?

Egal ob es um die Verlobung geht, um Eheschließungen, um Rechte und Pflichten der Ehepartner, um Angelegenheiten, die die Erziehung der Kinder betreffen, um die Haftung der Eheleute füreinander oder für Schulden des Partners, um Besonderheiten bei Erbrechtsfällen, um Unterhaltsansprüche, um Hausratsgegenstände, um das Sorgerecht oder die Aufenthaltsbestimmung für gemeinsame Kinder, das Familienrecht bzw. die hierzu ergangene Rechtsprechung regelt die Besonderheiten des Zusammenlebens der Eheleute, aber auch die Besonderheiten, wenn es um die Trennung geht.

Die Rechtsprechung unterliegt einem ständigen Wandel, einer ständigen Fortentwicklung, die hohe, höchste Anforderungen an die Weiterbildung der Fachanwälte stellt.  

Die Tätigkeit des zuständigen Anwalts betrifft insbesondere:

Scheidung und Scheidungsfolgen

Trennungsvereinbarung

Eheverträge

Umgangsregelung, Sorgerecht

Kindesunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt

Unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche

Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften

Zugewinnausgleich

Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen

Wozu dient die Düsseldorfer Tabelle im Familienrecht?

Die Düsseldorfer Tabelle wurde vom Oberlandesgerichts Düsseldorf, weiteren Oberlandesgerichten sowie dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt und dient als Unterhaltsleitlinie in der Rechtsprechung. Die erste Fassung wurde 1962 veröffentlicht und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Die Düsseldorfer Tabelle umfasst zudem ergänzende Unterhaltsleitlinien der regionalen Oberlandesgerichte, so beispielsweise die Süddeutsche Leitlinie hier in München.  Das Ziel ist eine bestmögliche und breit anwendbare Unterhaltsrechtsprechung, die den Interessen aller Parteien Rechnung trägt und den Prozess erleichtert.

Wer trägt die Kosten für ein Verfahren und den Anwalt Familienrecht in München?

Die Frage, wer für die Kosten eines Rechtstreits im Bereich des Familienrechts aufkommen muss, ist oft unklar. Hierbei kann man drei Regelungen unterscheiden:

Kostenaufhebung, also die Teilung der Gerichtskosten zwischen den Eheleuten, wird bei Verfahren im Bereich Scheidung, Sorgerecht oder Versorgungsausgleich angewendet. Von den Gerichtskosten zu unterscheiden sind die Anwaltskosten der beiden Parteien, die jeder für sich selbst tragen muss.

Bei Verfahren des Kindes- und Ehegattenunterhalts oder des Zugewinnausgleichsverfahrens trägt die im Rechtstreit unterlegene Partei die gesamten Kosten des Verfahrens. Hiervon betroffen sind nicht nur Gerichtskosten, auch die angefallenen Anwaltskosten beider Parteien müssen vom Verlierer allein getragen werden.

Wenn der Rechtstreit teilweise gewonnen oder verloren wurde, erfolgt eine Quotelung der Kosten, also die prozentuale Aufteilung der Kosten zwischen beiden Parteien, je nachdem wer „prozentual“ gewonnen bzw. verloren hat.