Inhaltsverzeichnis
Hilfe beim Erbrecht – Anwalt oder im Internet
Unsere Leistungen als Rechtsanwalt für & Erbrecht in München
Wie lange muss man verheiratet sein, um im Erbrecht berücksichtigt zu werden?
Kann man auch nachträglich Ansprüche über den Anwalt für Erbrecht in München anmelden?
Sie suchen einen Anwalt für Erbrecht in München? Rechtliche Beratung ist nicht erst wichtig, wenn der Erbfall eingetreten ist. Ein kompetenter Anwalt wird beratend vorsorglich tätig, um beispielsweise einen Streit um das Erbe zu verhindern. Erbstreitigkeiten haben in ganz Deutschland zugenommen, nicht nur in München, Berlin oder Hamburg.
Rechtsanwalt Dr. Scheele hat sich als Autor mehrerer Bücher zum Thema Erbrecht, als Referent in Seminaren und als Kolumnist für Zeitschriften und Zeitungen einen Namen gemacht.
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Hilfe beim Erbrecht – Anwalt oder im Internet
Einige Online Dienste versprechen „Lösungen“ für Testamente ohne Einschaltung von (kostspieligen) Anwälten. Das halten wir für gefährlich. Rechtsanwalt Dr. Scheele: „Online-Testamente sind nur etwas für juristisch vorgebildete Menschen. Die Baustein-Testamente vermitteln den falschen Eindruck, dass es nicht schwierig ist, das passende Testament zu erstellen“. Stiftung Warentest hat fünf Anbieter getestet und jeweils drei Beispielfälle durchgespielt („Finanztest“, Ausgabe 9/2018). Die Ergebnisse waren weit überwiegend unbrauchbar. Auf die Vorlage aus dem Internet allein sollte sich daher niemand verlassen. LEGAL ALLIANCE bietet eine Erstberatung zu einem geringen Pauschalhonorar an. Danach kann der Mandant immer noch entscheiden, ob er die endgültige Abfassung des Testaments mit einem Anwalt oder über das Internet gestalten will.
Unsere Leistungen als Rechtsanwalt für & Erbrecht in München
Unser Leistungsangebot umfasst dabei insbesondere:
- Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
- Anfechtung einer Verfügung von Todes wegen
- Testamentsauslegung
- Erbengemeinschaft
- Enterbung und Pflichtteilsrecht
- Testamentsvollstreckung
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wie lange muss man verheiratet sein, um im Erbrecht berücksichtigt zu werden?
Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass jede Person seine Erben selbst wählen kann. Wenn vor dem Todesfall kein Testament aufgesetzt wurde, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese berücksichtigt vorrangig die Kinder, wie auch den Ehepartner des Verstorbenen. Doch nicht nur der Verwandtschaftsgrad bestimmt die Verteilung des Erbes. Auch der Güterstand der Ehe ist zu berücksichtigen. Wenn kein Ehevertrag zwischen den Partnern geschlossen wurde, spricht man von einer Zugewinngemeinschaft. Diese sieht vor, dass während der Dauer der Ehe die beiden Vermögen getrennt bleiben und erst ein Zugewinnausgleich erfolgt, wenn diese geschieden wird oder ein Ehepartner stirbt. Wurde ein Ehevertrag aufgesetzt, konnten beide Parteien verschiedene Optionen schriftlich festhalten. Das Erbrecht und die sich hieraus ergebenden Erbansprüche treten mit sofortiger Wirkung bei Eheschließung in Kraft. Somit gibt es keine Mindestdauer der Ehe, um im Erbrecht berücksichtigt zu werden.
Kann man auch nachträglich Ansprüche über den Anwalt für Erbrecht in München anmelden?
Das Erbrecht wurde im Jahr 2010 reformiert und brachte zahlreiche Änderungen hervor. Hiervon betroffen war unter anderem die Verjährungsfrist für Erbangelegenheiten, die verkürzt wurde. Das Gesetz sieht nun eine Frist von drei Jahren vor, in denen die durch Erbfolge oder im Testament benannten Personen die gesetzlichen Erbansprüche geltend machen müssen. Betreffend die Ansprüche aus dem Pflichtteil besteht bei Erbfällen nach dem 01. Januar 2010 eine Verkürzung der Frist auf nur noch ein Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Kenntnis des Erbfalls erlangt wurde. Gesetzliche Sonderfälle wie beispielweise der Herausgabeanspruch gegenüber den Vorerben sind nicht von der Reform betroffen und bleiben weiterhin bei 30 Jahren. Somit ist es möglich, nachträgliche Ansprüche im Erbrecht geltend zu machen, wir empfehlen jedoch die Hinzuziehung eines fachkundigen Anwalts.