Die Anwälte im Dezernat Privatrecht sind mit auch komplizierten internationalen Scheidungsfällen ebenso vertraut wie mit den Fragen der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.
Seit der Einführung des Dezernats Steuerrecht befasst sich das Dezernat Privatrecht -in Kooperation mit dem Dezernat Steuerrecht- auch mit Fragen der Gestaltung und Verwaltung von Vermögensanlagen.
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